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19.11.2021

die transport-versicherung – was sie darüber wissen sollten!

Werden transportierte Güter unterwegs beschädigt oder gestohlen, stellt sich die Frage, wer für den Schaden aufzukommen hat. Naturgemäss steht dabei der Spediteur im Fokus, einfach deshalb, weil er in der Regel die vertragliche Beziehung zu seinem Kunden hat (Speditionsvertrag). Der Spediteur ist jedoch nicht für jeden Transportschaden haftbar, und selbst wenn er haftet, gilt es, die vertraglichen Haftungslimiten mit in Betracht zu ziehen. In sehr vielen Fällen erhält der Wareneigentümer keinen Schadenersatz via Spediteur  – oder zumindest nicht den vollen Schaden ersetzt! Klar, dass damit Ärger im Verhältnis Kunde/Spediteur vorprogrammiert ist, aber was tun?

 

Die Lösung ist eine gute Transportversicherung. Die Mehrheit der Speditionskunden verfügt über eine eigene Transportversicherung, welche den erlittenen Schaden im Schadenfall in der Regel effizient und kulant ausgleicht. Verfügt der Kunde des Spediteurs indessen nicht über eine solche generelle Transportversicherung, kann er eine solche Versicherung auch via Spediteur beantragen. Wichtig ist zu wissen, dass der Abschluss einer Transportversicherung nur auf besonderen Auftrag hin erfolgt. Die AB Spedlogswiss als Grundlage sämtlicher Speditionsverträge der Expo-Cargo AG tragen diesem Umstand in Artikel 13 subtil Rechnung:

 

Art. 13 Transportversicherung
Der Spediteur besorgt die Transportversicherung nur auf ausdrückliches schriftliches Verlangen des Auftraggebers.
Seine Funktion beschränkt sich auf die Beschaffung der geeigneten Transportversicherung.
Lautet der Auftrag auf Abschluss einer Transportversicherung schlechthin, schliesst der Spediteur eine Transportversicherung „gegen alle Risiken“ ab. Ist dies nicht möglich oder bestehen Unklarheiten über den Deckungsumfang, klärt der Spediteur dies mit dem Auftraggeber ab.

 

Was beinhaltet die Transportversicherung? Die Transportversicherung kann im weitesten Sinne als Vollkaskoversicherung für transportierte Güter bezeichnet werden und entschädigt den Wareneigentümer, wenn seine Waren während des versicherten Transportes oder bei transportbedingten Zwischenlagerungen beschädigt oder gestohlen werden.

 

Schon daraus lässt sich unschwer entnehmen, dass keine (unnötigen!) Diskussionen stattfinden zwischen Kunde und Spediteur bezüglich grundsätzlicher Haftpflicht resp. limitierter Haftung. Dieser Disput verlagert sich bei Vorliegen einer Transportversicherung auf den Regressbereich, d.h. der Transportversicherer, der den Schaden reguliert hat, regressiert anschliessend auf den vermeintlichen Schadenverursacher – es diskutieren also zwei Versicherer miteinander, und das Verhältnis des Spediteurs zu seinem Kunden bleibt davon unberührt.

 

In der Regel wird eine sogenannte «all-risks-Versicherung» abgeschlossen. In einer solchen Deckung gelten sämtliche Risiken als mitversichert, welche nicht expressis verbis in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen wurden. Daneben kennen wir auch die sogenannte «eingeschränkte Versicherung», welche beispielsweise bei unverpackten Gütern oder Occasionsmaschinen zum Tragen kommt. Bei dieser eingeschränkten Deckung sind die versicherten Risiken in den Versicherungsbedingungen definiert.

 

Zusätzlich zum eigentlichen Warenschaden werden unter der Transportversicherung auch die fälligen Beiträge im Anschluss an eine Havarie Grosse vergütet. Die Höhe dieser Beiträge sollte nicht unterschätzt werden. Sie kann – je nach den Umständen – locker einen fünfstelligen Betrag erreichen!

 

Für verschiedene Warengattungen sind mit dem Versicherer spezielle Vereinbarungen zu treffen, wie beispielsweise für Luftfahrzeuge, Antiquitäten, Zement, temperaturempfindliche und verderbliche Waren, Ausstellungsgüter, Geld etc.

 

Die wichtigsten Ausschlüsse: Der weitaus wichtigste Deckungsausschluss betrifft die mangelhafte Verpackung. Man höre und staune: Jede dritte Transportverpackung (!) ist mangelhaft. Es versteht sich von selbst, dass der Versicherer in seiner Prämienberechnung von einer adäquaten Verpackung ausgeht und nicht bereit ist, Einsparungen an der Verpackung durch Vergütung des Schadens auch noch zu honorieren. Eine Verpackung ist dann als adäquat zu bezeichnen, wenn sie die transportierten Güter vor denjenigen Risiken schützt, welche normalerweise auf dem in Frage stehenden Transport auftreten können. Dazu gehören z.B. auch Vollbremsungen im LKW Verkehr, Luftlöcher bei Lufttransporten, Rangierstösse im Bahnverkehr etc.

 

Daneben gibt es eine ganze Reihe von weiteren Ausschlüssen (welche teilweise gegen Mehrprämie wieder eingeschlossen werden können):

  • Verspätungsschäden
  • Temperatureinflüsse
  • Unsachgemässes Verstauen im Transportmittel oder Container durch den Versicherungsnehmer
  • Liege- und Standgelder
  • Benützung von behördlich gesperrten Transportwegen

Krieg, Bürgerkrieg, Rebellion, Revolution, Streik, Terrorismus etc.

 

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend.

 

Was sonst noch wichtig ist: In der Praxis werden in den Kaufverträgen der Speditionskunden neben diversen anderen Aspekten auch die Lieferkonditionen (Incoterms) vereinbart. Vielfach werden dabei Klauseln verwendet, in welchen der Risikoübergang während des Transportes erfolgt. Mit anderen Worten trägt der Verkäufer das Risiko an der Ware bis zu einem bestimmten Punkt, für den Rest des Transportes trägt der Käufer dieses Risiko. Der Logik folgend müsste man meinen, dass jede Partei ihr Risiko in der Transportversicherung abdeckt – NEIN! Niemals solch sogenannt gebrochene Deckungen abschliessen. Die Transportversicherung ist stets für die ganze Strecke gesamthaft einzudecken (die Prämie kann ja immer noch aufgeteilt werden). Warum ist das so wichtig? Grundsätzlich hat der Versicherungsnehmer rechtsgenüglich nachzuweisen, dass der Schadenfall auf der versicherten Strecke passiert ist. Stellt man nun z.B. bei einem multimodalen Containertransport beim Empfänger fest, dass die Ware beschädigt ist, kann sehr oft nicht definiert werden, wo genau sich der Schaden ereignet hat. Damit kann der Nachweis nicht erbracht werden, dass sich der Schaden auf der versicherten Strecke zugetragen hat, und Diskussionen mit beiden Versicherern sind vorprogrammiert!

 

Gute Argumente für den Abschluss einer Transportversicherung:

  • Keine Diskussionen mit (möglichen) Haftpflichtigen
  • Keine Haftungsnachweise
  • Keine limitierten Haftungen
  • Auch Entschädigung, wenn keine Haftung der am Transport Beteiligten vorliegt (z.B. bei höherer Gewalt)
  • Entschädigung für Havarie-Grosse Beiträge
  • Planungssicherheit (keine finanziellen Löcher).

Ihr Kontakt bei der Expo-Cargo AG steht Ihnen für weitere Auskünfte zur Transportversicherung gerne zur Verfügung.


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